Die aktuellen Corona Regeln des Landes RLP für den Sportbereich:
Es gelten die Regeln der 32. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. März 2022. Die Regelungen dieser Verordnung beruhen auf der Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz. Maßstab hierfür ist die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz nach. Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen erneut überprüft.
Die Vorschriften für den Sport sind in § 11 geregelt. Dabei gelten künftig in allen öffentlichen und privaten gedeckten und ungedeckten Sportanlagen (Innen- und Außenbereich) einheitliche Regelungen, insbesondere die „3G-Regelung“, d.h. es haben neben vollständig geimpften und genesenen Personen auch (negativ) getestete Personen Zugang zu den Sportanlagen. Erforderlich ist ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Ausnahmen:
- keine Testpflicht für Minderjährige
- keine Testpflicht für vollständig geimpfte Personen und genesene Personen